Trotz Lockerungen gelten Schutzmaßnahmen weiterhin

KHWE Krankenhäuser im Kreis Höxter: FFP2-Masken und negativer Corona-Nachweis von Besuchern weiterhin erforderlich

01.04.2022

Kreis Höxter. Trotz der Lockerungen der Corona-Regeln bleiben die Schutzmaßnahmen aufgrund der hohen Inzidenzwerte in den vier KHWE-Krankenhäusern in Bad Driburg, Brakel, Höxter und Steinheim bestehen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Besuchszeiten und eine Test-Pflicht für Besucher, Patienten und Begleitpersonen.

Für die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter muss während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske getragen werden – auch auf den Patientenzimmern. Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygienevorschriften müssen weiterhin eingehalten werden.

Patienten dürfen täglich von einer Person besucht werden, die darüber hinaus unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus einen offiziellen negativen Test-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden alt) vorlegen muss.
Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind im St. Josef Hospital Bad Driburg, St. Vincenz Hospital Brakel, St. Ansgar Krankenhaus Höxter und im St. Rochus Krankenhaus Steinheim täglich von 16 bis 18 Uhr. Die Besucher von Patienten in Bad Driburg und Steinheim bitten wir darum, ihren Besuch vorab anzumelden und abzustimmen. Telefon St. Josef Hospital Bad Driburg: 05253/985 0; Telefon St. Rochus Krankenhaus Steinheim: 05233/208 0.
Die Cafeterien in den Krankenhäusern bleiben für Besucher weiterhin geschlossen.

Test-Pflicht für stationäre Patienten

Erweiterte Testpflichten gelten weiterhin auch für unsere Patienten. Wer einen stationären Aufenthalt in den Krankenhäusern plant, sollte sich vorab in dem ausführlichen Testkonzept informieren, das unter khwe.de zu finden ist.

Aktuelle Corona-Zahlen

In unseren Isolierbereichen in Bad Driburg, Höxter und Steinheim werden heute 49 mit dem Coronavirus infizierte Patienten behandelt, davon befinden sich drei Patienten auf der Intensivstation.

KHWE-Seniorenhäuser

Auch in den Seniorenhäusern der KHWE (St. Johannes Baptist Beverungen, St. Antonius Brakel, St. Josef Bökendorf, St. Nikolai Höxter und St. Rochus Steinheim) gelten zum Schutz der älteren Menschen weiterhin Schutzmaßahmen. Angehörige können sich in der jeweiligen Einrichtung informieren und werden von den Einrichtungsleitungen über aktuelle Regelugen auf dem Laufenden gehalten.
 

 

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